Für die Beförderung einer Leiche innerhalb des Gemeindegebiets ist kein Leichenpass erforderlich. Liegt das Ziel der Überführung außerhalb des Gemeindegebiets und innerhalb Deutschlands (z.B. ein anderes [mehr]
nicht natürlichen Tod festgestellt hat (zweite Leichenschau) sowie eine Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen Leichenpass Beachten [mehr]
erlaubt, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen können. Die Überwachung erfolgt durch die zuständige Gemeinde-/ Stadtverwaltung. [mehr]